Wir sind nicht in einer Bananenrepublik

 

Die Meldung: Bei einem Verkehrsunfall am späten Montagabend (9.11.2015) in Wernetshausen, Gemeindegebiet Hinwil, wurde der Lenker leicht verletzt.

Wenn der Sohn von Bundesrat Maurer vor Gericht steht, muss die Öffentlichkeit genau
hinschauen können.

Es gibt wenig Gelegenheiten, bei denen die SVP nicht nach Strafverschärfung und ­Widerstand gegen die Kuscheljustiz ruft. Vor ­allem dann, wenn es um Ausländer geht, aber auch bei Jugendlichen. Da soll sofort der ­Lehrbetrieb informiert werden – worüber geurteilt wird, steht in den SVP-Parteizeitungen zu lesen. Insbesondere dann, wenn es um Gewalt und Wiederholungstäter geht. Im vorliegenden Fall ist plötzlich alles anders. Da geht es um den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer. Da werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fall unter dem ­Deckel zu halten.

Wenn Maurers Anwalt Druck macht und unter dem Titel «Persönlichkeitsschutz» Täterschutz einfordert, ist es sein Job. Dass er mit Thomas Frey gleich auch noch den zuständigen Bezirksrichter (parteilos) einschaltet, geht schon ziemlich weit. Beunruhigend aber ist, dass der sich offenbar einspannen lassen will beim Bemühen, den Fall unter dem Deckel zu halten. Nachdem schon die Anklageschrift nicht wie üblich öffentlich ist, nachdem man mit dem Angeklagten einen Deal abgeschlossen hat und ein abgekürztes ­Verfahren führt, das ­normalerweise sowieso nur ­wenige Informationen über die Tat freigibt, soll nun also auch noch der ­Prozess geheim stattfinden. Das heisst ohne ­Zuschauer, ohne Journalisten, also ohne jede ­Öffentlichkeit, die kontrollieren könnte, ob hier wirklich fair und unabhängig geurteilt wird. So werden Verfahren normalerweise nur dann ­gehandhabt, wenn es um Minderjährige und um Opfer geht, die es zu schützen gilt. In diesem Fall ist es nicht so. Der Täter ist geständig, und es geht um Fahren im angetrunkenen Zustand, um ein Vermögensdelikt und um Drohung und ­Gewalt gegen Beamte.

Wenn man den bisherigen Verlauf des ­Verfahrens ansieht, sind Zweifel angebracht. Wenn einen der Anwalt direkt zum Richter durchreicht, damit der dem Journalisten auch noch wegen Persönlichkeitsschutz ins Gewissen redet, dann können einem Zweifel kommen, ob hier wirklich genügend Distanz herrscht oder ob sich nicht vielmehr die Frage nach der Befangenheit stellt. Zumal man sich kennt. Ueli Maurer stand auch schon vor den Schranken des Gerichts und wurde von Frey freigesprochen. Der heutige Fall ist anders, da geht es nicht um den ­Bundesrat, sondern um dessen Sohn. Aber wenn der Sohn eines Ministers vor Gericht muss, dann liegt ein besonderer Fall vor, denn in so einem Fall muss es möglich sein, dass die Öffentlichkeit genau beobachten kann, ob die Justiz ­wirklich unabhängig urteilt. Dazu braucht es ­Informationen darüber, was genau vorgefallen ist, genauso wie bei jedem anderen Fall. Was es ­sicher nicht braucht, ist Geheimjustiz, wir sind nicht in einer Bananenrepublik. (SonntagsZeitung)

Börsenwunder


Fast hätte ich nicht der Rubrik Zürcher Börsenwunder nicht die entsprechende Beachtung geschenkt, aber auf ein Wunsch einer Investmentbanking Legende, habe ich nochmals die tief in der Schatztruhe gegraben und wurde für Sie fündig. Wir blicken ins Jahr 2013 zurück, als am 13. März des gleichen Jahres die Raiffeisengruppe ihre Beteiligung von 2.5% auf 22.75% in einem Schlag an der EFG Financial Products (Heutige Leonteq) erhöht hat. Wird das Handelsvolumen der letzten 30 Tage vor diesem ominösen Datum genauer analysiert, stellen sich gewissen Fragen, ob wir einmal mehr Zeuge eines legendären Zürcher Börsenwunders sind? Speziell der 21. März 2013 sticht hervor: 25 000 gehandelt Stücke, während an den vorgängigen Tagen dem 19. und 20. Februar 2013 von Volumen berichtet werden kann, welche unter der Tausender Marke liegt. Doch dies ist nur die eigentliche Vorspiel: Zwischen dem 28. Februar 2013 und 5. März 2013 werden Handelsumsätze notiert, welche mehr als das Zehnfache des Marktüblichen darstellen. Leider kann ich keinen Einblick über die Derivativ Transaktionen geben, weil die nicht mehr nachvollziehbar sind. Hier wäre die SWX gefordert im Rahmen der Transparenz, ob hier Warrants-Positionen im grösseren Stil gehandelt wurden. Schaut man sich das Handelsvolumen vom 15. Januar 2013 bis zum 15. März 2013 genauer an, werden die Indizien eines Börsenwunders noch viel offensichtlicher. Die Teilübernahmen der EFG Financial Products durch die Nr. 3 im Land, war ein regelrechter Ritterschlag für die Gründungspartner der im Jahre 2007 etablierten Unternehmens, welche während der schwersten Finanzkrise der Neuzeit gegründet wurde. (Börsenwunderanalyse für Investmentbanking Legende, getreu nach dem Motto „readers first“)