Wir sind nicht in einer Bananenrepublik

spezifisch neu programmiert

 

Die Meldung: Bei einem Verkehrsunfall am späten Montagabend (9.11.2015) in Wernetshausen, Gemeindegebiet Hinwil, wurde der Lenker leicht verletzt.

Wenn der Sohn von Bundesrat Maurer vor Gericht steht, muss die Öffentlichkeit genau
hinschauen können.

Es gibt wenig Gelegenheiten, bei denen die SVP nicht nach Strafverschärfung und ­Widerstand gegen die Kuscheljustiz ruft. Vor ­allem dann, wenn es um Ausländer geht, aber auch bei Jugendlichen. Da soll sofort der ­Lehrbetrieb informiert werden – worüber geurteilt wird, steht in den SVP-Parteizeitungen zu lesen. Insbesondere dann, wenn es um Gewalt und Wiederholungstäter geht. Im vorliegenden Fall ist plötzlich alles anders. Da geht es um den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer. Da werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fall unter dem ­Deckel zu halten.

Wenn Maurers Anwalt Druck macht und unter dem Titel «Persönlichkeitsschutz» Täterschutz einfordert, ist es sein Job. Dass er mit Thomas Frey gleich auch noch den zuständigen Bezirksrichter (parteilos) einschaltet, geht schon ziemlich weit. Beunruhigend aber ist, dass der sich offenbar einspannen lassen will beim Bemühen, den Fall unter dem Deckel zu halten. Nachdem schon die Anklageschrift nicht wie üblich öffentlich ist, nachdem man mit dem Angeklagten einen Deal abgeschlossen hat und ein abgekürztes ­Verfahren führt, das ­normalerweise sowieso nur ­wenige Informationen über die Tat freigibt, soll nun also auch noch der ­Prozess geheim stattfinden. Das heisst ohne ­Zuschauer, ohne Journalisten, also ohne jede ­Öffentlichkeit, die kontrollieren könnte, ob hier wirklich fair und unabhängig geurteilt wird. So werden Verfahren normalerweise nur dann ­gehandhabt, wenn es um Minderjährige und um Opfer geht, die es zu schützen gilt. In diesem Fall ist es nicht so. Der Täter ist geständig, und es geht um Fahren im angetrunkenen Zustand, um ein Vermögensdelikt und um Drohung und ­Gewalt gegen Beamte.

Wenn man den bisherigen Verlauf des ­Verfahrens ansieht, sind Zweifel angebracht. Wenn einen der Anwalt direkt zum Richter durchreicht, damit der dem Journalisten auch noch wegen Persönlichkeitsschutz ins Gewissen redet, dann können einem Zweifel kommen, ob hier wirklich genügend Distanz herrscht oder ob sich nicht vielmehr die Frage nach der Befangenheit stellt. Zumal man sich kennt. Ueli Maurer stand auch schon vor den Schranken des Gerichts und wurde von Frey freigesprochen. Der heutige Fall ist anders, da geht es nicht um den ­Bundesrat, sondern um dessen Sohn. Aber wenn der Sohn eines Ministers vor Gericht muss, dann liegt ein besonderer Fall vor, denn in so einem Fall muss es möglich sein, dass die Öffentlichkeit genau beobachten kann, ob die Justiz ­wirklich unabhängig urteilt. Dazu braucht es ­Informationen darüber, was genau vorgefallen ist, genauso wie bei jedem anderen Fall. Was es ­sicher nicht braucht, ist Geheimjustiz, wir sind nicht in einer Bananenrepublik. (SonntagsZeitung)

2 responses to “Wir sind nicht in einer Bananenrepublik”

  1. Arthur Rutishauser says:

    Katzen sind gefährlich

  2. Arthur Rutishauser says:

    wirklich?